1.1 Diese Bedingungen gelten für vom
Kunden in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit geschlossenen Rechtsgeschäfte. Durch Annahme
der Lieferung oder Leistung erkennt der Kunde die
Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäfte an, welche den
gleichen Vertragsgegenstand betreffen oder mit ihm in Zusammenhang
stehen, z.B. die Lieferung von Ersatzteilen oder
Verbrauchsmaterialien oder die Erbringung von Dienstleistungen.
1.2 Entgegenstehenden oder von diesen
Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden wird von uns
widersprochen, soweit wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich
zugestimmt haben. Unsere Bedingungen gelten auch für die Fälle, in
denen wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender
Bedingungen des Kunden den Auftrag schriftlich unter Hinweis auf
diese Bedingungen bestätigt oder ohne Vorbehalte des Kunden
ausgeführt haben.
1.3 Vom Kunden vorgenommene
Abänderungen dieser AGB werden nur wirksam, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsinhalt bei
multifunktionalen Druck-/Kopiersystemen
Bei Verträgen über Geräte, die als
Peripheriegerät Teil eines multifunktionalen Kopier-/Drucksystems
des Kunden werden, ist der Inhalt des SI-Net-Bogens und/oder des
Pflichtenhefts, in dem der Status der beim Kunden vorhandenen Hard-
und Software erfasst wird, verbindlicher Vertragsbestandteil.
Nachträgliche Änderungen des erfassten Hard- und Softwarestatus
werden uns gegenüber erst mit unserer schriftlichen Zustimmung
verbindlich.
3. Angebot, Vertragsschluss, Preise
3.1 Unsere Angebote oder benannte
Preise sind bis Vertragsschluss stets unverbindlich und freibleibend
und erfolgen vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung. Alle
gegenseitigen Rechtsgeschäfte kommen erst nach Zugang unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der
Lieferung, zustande.
3.2 Der Vertragsschluss, soweit es
sich hierbei nicht um einen Wartungs- oder Mietvertrag handelt,
erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den
Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit
unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird
unverzüglich zurückerstattet.
3.3 Bei Dienstleistungen, soweit sie
nicht im Rahmen eines Wartungs- oder Mietvertrages erbracht werden,
wird ein Fahrt- und Kfz-Kostenanteil pauschal gemäß unserer jeweils
gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
3.4 Wartungsentgelt bzw. Mietzins
sowie die Preise für Ausdrucke können von uns durch schriftliche
Ankündigung mit einer Frist von 3 Monaten geändert werden. Bei einer
Preiserhöhung bis zu 5% hat der Kunde aus Anlass dieser
Preiserhöhung kein Kündigungsrecht. Bei einer Preiserhöhung von mehr
als 5% pro Vertragsjahr ist der Kunde berechtigt, das
Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende der
Ankündigungsfrist schriftlich zu kündigen.
3.5 Miet- und Wartungsbeträge von
unter € 100,00/Monat netto sind vierteljährlich im voraus zu zahlen.
Weiteres ergibt sich aus I. Ziffer 5.2 und 5.3
4. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung ist uns gegenüber nur
mit unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderung
statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen
Gegenansprüchen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen,
ist ausgeschlossen.
5. Zahlung, Verzugszinsen
5.1 Forderungen aus Lieferungen sind
binnen 7 Tagen mit 2 % Skonto, ohne Abzug spätestens binnen 20 Tagen
zahlbar, Forderungen aus Wartungs- oder Mietverträgen sowie für die
Erbringung von Dienstleistungen ohne Abzug binnen 8 Tagen nach
Rechnungsstellung zahlbar.
5.2 Zahlt der Kunde nicht innerhalb
der jeweiligen Frist, so kommt er ohne Mahnung in Verzug. Wir können
Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz
verlangen. Uns bleibt das Recht ausdrücklich vorbehalten einen
darüber hinausgehenden Schaden ersetzt zu verlangen.
5.3 Die Vergütung für unsere
Forderungen aus Wartungs- und/oder Mietverträgen ist vorbehaltlich
I. Ziffer 3.5 monatlich zu entrichten, beginnend mit dem jeweiligen
Vertragsschluss. Diese ist für den Rest des Monats anteilig zu
zahlen und fällig mit Rechnungsstellung. Danach ist die
Grundvergütung monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats
fällig. Alle übrigen Entgelte sind nach Leistungserbringung zu
entrichten. Die Vergütung wird dem Kunden mittels
Bankeinzugsverfahren belastet. Der Kunde verpflichtet sich sein
Einverständnis hierzu zu erteilen. Eine entsprechender Vordruck wird
dem Kunden zur Verfügung gestellt. Sollte der Kunde sich nicht am
Bankeinzugsverfahren beteiligen, sind wir berechtigt für jede vom
Kunden vorgenommene Zahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von €
10,00 als Mehraufwand zu berechnen. Der Kunde verpflichtet sich, zu
dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzuges eine Deckung in Höhe des
Rechnungsbetrages auf dem von ihm angegebenen Konto sicher zu
stellen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift
oder, soweit Scheckzahlung vereinbart wurde, für jeden nicht
eingelösten Scheck, hat der Kunde uns die hierdurch entstandenen
Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er dies zu vertreten hat.
5.4 Sollten wir Teillieferungen
vornehmen, sind wir berechtigt diese entsprechen zu berechnen.
Forderungen hieraus sind entsprechend Ziffer 5.1 sofort mit
Leistungserfüllung der Teillieferung fällig. Sollten wir
Teilleistungen im Rahmen eines Servicevertrages durchgeführt haben,
sind wir ebenfalls berechtigt, diese vor Abschluss unserer
vertraglich übernommenen Leistung zu berechnen.
5.5 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
6. Leistungen durch Dritte
Wir sind berechtigt, unsere
vertraglich obliegenden Lieferungen und Leistungen auch durch einen
fachkundigen Dritten erbringen zu lassen, welcher dem Kunden
schriftlich zu benennen ist. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, die Vertragsleistungen nur bei dem benannten Dritten
abzufordern. Die Rechnungsstellung erfolgt auch in diesem Fall
direkt durch uns.
7. Haftung
7.1 Unsere Haftung für die Verletzung
von Pflichten aus rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen
Schuldverhältnissen ist ausgeschlossen, wenn uns, unseren
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur leichte
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Satz 1 gilt nicht für die Verletzung
von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) durch uns
oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Unsere
Haftung beschränkt sich unbeschadet der Ziffer II. 3 auf den nach
der Art des Vertragsgegenstandes vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden.
7.2 Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei
uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust
des Lebens des Kunden.
8. Schriftform, Teilunwirksamkeit
8.1 Die Änderung, Ergänzung oder
Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen
bedürfen der Schriftform. Auf die Einhaltung der Schriftform kann
nur schriftlich verzichtet werden.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen des
Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
des Vertrages im übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist
die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der
mit ihr erstrebte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
9. Vertragslaufzeit bei Wartungs- oder
Mietverträgen
Bei Wartungs- oder Mietverträgen
verlängert sich die vereinbarte Vertragslaufzeit um jeweils weitere
12 Monate, falls der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor
Ablauf schriftlich gekündigt wird.
10. Außerordentliche Kündigung bei
Wartungs- oder Mietverträgen
Jede Vertragspartei kann das Miet-
oder Wartungsverhältnis aus wichtigem Grunde fristlos kündigen. Für
uns liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Kunde
eine Pflicht gem. III. Ziff. 6 oder IV Ziff. 2 verletzt oder, wenn
einer der in IV. Ziff. 3 genannten Maßnahmen veranlasst wurde, der
Kunde mit mehr als 2 Monatsmieten in Rückstand gerät oder wenn der
Kunde die Zählerstandsmeldung wiederholt nicht fristgerecht abgibt.
Bei Zahlungsrückstand können wir, statt fristlos zu kündigen, die
Mietsache zur Sicherung zurückfordern und vom Kunden Erfüllung des
Vertrages im übrigen verlangen. Leistet der Kunde vollständige
Zahlung, werden wir die Mietsache wieder installieren. In diesem
Fall sind die vereinbarten Transport- und Installationskosten erneut
zu zahlen.
11. Sicherheitsleistung bei Wartungs-
und/oder Mietverträgen
Wir sind berechtigt, von dem Kunden in
folgenden Fällen eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft eines
deutschen Kreditinstituts in doppelter Höhe der in der letzten
planmäßigen Rechnung geltend gemachten Vergütung zu verlangen: - bei
nicht fristgerechter Bezahlung einer Rechnung, wenn ein
Zahlungsrückstand vorliegt, der in den letzten 12 Monaten angefallen
und die Höhe einer Durchschnittsrechnung eines Monats entspricht. -
bei einem bevorstehenden, beantragten oder eröffneten
Insolvenzverfahren.
12. Gerichtsstand, Datenverarbeitung
12.1 Ist der Kunde Kaufmann, so ist
als Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselprozesse -
Blieskastel vereinbart. Angaben über den Kunden werden mit dessen
Einverständnis zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung für
eigene Zwecke gespeichert.
12.2 Es gilt ausschließlich deutsches
Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
13. Telefaxrundschreiben/E-Mailings
Wir nutzen die Form von
Telefaxrundschreiben und E-Mailings, um den Kunden über Neuheiten
und Angebote zu informieren. Der Kunde hat jederzeit die
Möglichkeit, dieser Form der Informationsbereitstellung zu
widersprechen.
14. Sonstige Pflichten des Kunden
Der
Kunde verpflichtet sich Geräte, die in unserem Eigentum stehen,
sorgsam zu behandeln.